Der Bloodborne PSX Demake, ein von Fan hergestellter Projekt, ist der neueste, der sich einer Urheberrechtsansprüche von Sony Interactive Entertainment ausgesetzt hat. Dies folgt in der vergangenen Woche aus dem Takedown des beliebten Bloodborne 60FPS -Mods von Creator Lance McDonald, vier Jahre nach seiner Veröffentlichung. Lilith Walther, Schöpfer des blutbormen PSX Demake und Nightmare Kart (ehemals Bloodborne Kart), berichtete, dass ein YouTube -Video, das den Demake zeigt, einen Urheberrechtsanspruch von Markscan Enforcement erhielt, ein Unternehmen, das von McDonald als Arbeit für Sony bestätigt wurde. McDonald äußerte überraschend über diese Aktion und stellte fest, dass Markscan auch die DMCA für seinen 60 -fps -Patch herausgab.
Die anhaltende Abwesenheit von Bloodborne von Plattformen der nächsten Generation treibt die Frustration von Fan an. Während ein 60-fps-Patch sehr gefragt ist, haben die Fans zusammen mit einem Remaster oder einer Fortsetzung über die PS4-Emulation kürzlich die Qualität der Nahverletzung auf dem PC erreicht, wie durch digitale Foundry hervorgehoben. Dieser Aufstieg hat möglicherweise den aggressiveren Ansatz von Sony bei Fanprojekten ausgelöst. Sony muss diese Spekulation noch kommentieren.
McDonald theoretisiert die Handlungen von Sony sind eine präventive Maßnahme, um den Weg für ein offizielles 60 -fps -Remake zu klären, was auf Markenbedenken hinweist. Sony hat jedoch keinen offiziellen Hinweis auf zukünftige blutborme Pläne angeboten. Der ehemalige PlayStation -Manager Shuhei Yoshida bot eine persönliche Theorie an, dass Miyazaki, der Schöpfer, blutborne beschützt und nicht möchte, dass andere daran arbeiten, ein Gefühl, das vom PlayStation -Team respektiert wird.
Trotz der früheren Aussagen von Miyazakis, die Fragen zu Bloodborne aufgrund des Mangels an IP -Besitz von Software ablenken, erkannte er im Februar 2023 an, dass eine Veröffentlichung für moderne Hardware dem Spiel zugute kommen würde. Die Zukunft von Bloodborne bleibt ungewiss, fast ein Jahrzehnt nach ihrer ersten Freisetzung.